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Schlüssel an den Vermieter zurückgeben?

Nach einem Schlosswechsel stellt sich häufig die Frage, wie viele Ersatzschlüssel dem Vermieter zustehen. Die Antwort hängt vom Einzelfall ab, orientiert sich aber meist an der ursprünglichen Anzahl der übergebenen Schlüssel und dem berechtigten Interesse an einem Notfallzugang.

Wenn Sie als Mieter das Schloss der Wohnungstür wechseln, stellt sich unmittelbar die Frage, ob und wie viele der neuen Schlüssel an den Vermieter gehen. Als Faustregel gilt meist: Der Vermieter darf grundsätzlich so viele Schlüssel erwarten, wie ihm ursprünglich bei Mietbeginn übergeben wurden – üblicherweise zwei bis drei Exemplare. Zusätzliche Schlüssel, die Sie sich für den eigenen Gebrauch oder für Familienmitglieder anfertigen lassen, müssen Sie in der Regel nicht abgeben, sofern der Vermieter dadurch keinen Nachteil erleidet und der ursprünglich vereinbarte Bestand an Wohnungsschlüsseln erhalten bleibt.

Der Hintergrund für diesen Anspruch liegt im berechtigten Interesse des Vermieters an einem Notfallzugang, etwa bei einem Wasserrohrbruch, einem Gasgeruch oder wenn der Verdacht auf eine Gefahr in der Wohnung besteht. Wie Sie diesen Aspekt bereits vorab klären, beschreibt der Beitrag Vermieter informieren. Eine klare Absprache über Anzahl und Übergabe der Schlüssel gleich nach dem Wechsel spart später Zeit, Nerven und mögliche Missverständnisse, insbesondere wenn mehrere Parteien im selben Haus wohnen und der Vermieter für Notfälle einen zuverlässigen Zugang benötigt.

Bewahren Sie zudem stets den Überblick, welche Schlüssel Sie selbst besitzen und wo sie aufbewahrt werden – gerade wenn mehrere Ersatzschlüssel im Umlauf sind oder Sie einen an Familienangehörige weitergegeben haben. Praktische Hinweise dazu liefert der Artikel Ersatzschlüssel richtig aufbewahren. Spätestens beim Auszug wird die Schlüsselrückgabe dann noch einmal relevant, wie der Beitrag Schlosswechsel beim Auszug erläutert. Wer die vereinbarten Schlüssel dann vollständig und nachweislich zurückgibt, etwa mit einer kurzen schriftlichen Bestätigung, vermeidet spätere Diskussionen über angeblich fehlende Exemplare.

Manche Mietverträge enthalten bereits konkrete Regelungen zur Schlüsselanzahl, weshalb sich ein Blick in die Vertragsunterlagen schon vor dem Wechsel lohnt. Auch mündliche Absprachen aus der Vergangenheit, etwa über zusätzliche Schlüssel für Angehörige, lassen sich so noch einmal überprüfen und bei Bedarf schriftlich festhalten. Im Streitfall, etwa wenn der Vermieter deutlich mehr Schlüssel fordert als ursprünglich vereinbart oder die Übergabe verweigert, lohnt sich die Rücksprache mit einem Mieterverein, bevor Sie eine Entscheidung treffen. Einen kompakten Überblick über die gegenseitigen Verpflichtungen bietet außerdem der Artikel Rechte und Pflichten.

Für den fachgerechten Schlosswechsel selbst vermitteln wir Ihnen über unseren Kooperationspartner vor Ort einen erfahrenen Schlüsseldienst, der auch die passende Anzahl an Schlüsseln direkt mitliefert – einfach anrufen unter 01516 - 108 16 61.

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